Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2022-02-11, 20 C 264/19

20 C 264/19Gericht erster Instanz11.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 264/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-11

Aktenzeichen: 20 C 264/19

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2022:0211.20C264.19.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.