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10 C 306/19•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2020-03-03, 10 C 306/19
10 C 306/19Gericht erster Instanz03.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 10 C 306/19
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2020:0303.10C306.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weiteren Schadensersatz in Höhe von 318,48 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2019.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 51 % und die Beklagte zu 49 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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