11 C 165/15•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-12-08, 11 C 165/15
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-12-08, 11 C 165/15
11 C 165/15Gericht erster Instanz08.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 11 C 165/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-08
Aktenzeichen: 11 C 165/15
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2016:1208.11C165.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
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Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung von 2.577,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2012. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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