11 C 130/14•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-01-14, 11 C 130/14
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2016-01-14, 11 C 130/14
11 C 130/14Gericht erster Instanz14.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 11 C 130/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 11 C 130/14
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2016:0114.11C130.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden
Betrages vorläufig vollstreckbar .
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