Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-07-09, 11 C 63/13

11 C 63/13Gericht erster Instanz09.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 11 C 63/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-09

Aktenzeichen: 11 C 63/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:0709.11C63.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Normen: BGB §195

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt das klagende Land.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem klagenden Land bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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