Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-06-26, 32 M 1380/13

32 M 1380/13Gericht erster Instanz26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 32 M 1380/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 32 M 1380/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:0626.32M1380.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 32 M

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerin wird die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers L vom 25.02.2013 um 3,00 EUR für die in Ansatz gebrachte Dokumentenpauschale nach KV 700 herabgesetzt.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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