Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-04-16, 32 M 724/13

32 M 724/13Gericht erster Instanz16.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 32 M 724/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 32 M 724/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:0416.32M724.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 32

Tenor

Der Obergerichtsvollzieher K wird angewiesen, den ihm erteilten Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 12.12.12 auszuführen und das Fahrzeug zunächst im Gewahrsam der Schuldnerin zu belassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.