20 C 333/12•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-04-15, 20 C 333/12
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-04-15, 20 C 333/12
20 C 333/12Gericht erster Instanz15.04.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 20 C 333/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-15
Aktenzeichen: 20 C 333/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:0415.20C333.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte selbst vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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