10 C 433/06•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2007-10-29, 10 C 433/06
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2007-10-29, 10 C 433/06
10 C 433/06Gericht erster Instanz29.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 10 C 433/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-10-29
Aktenzeichen: 10 C 433/06
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2007:1029.10C433.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
wird auf die Erinnerung der Beklagten der Beschluss des Rechtspflegers vom 29.8.2007 wie folgt abgeändert:
Der Kläger hat aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Mönchengladbach vom 24.5.2007 (AZ. 2 S 190/06) an die Beklagte einen Betrag in Höhe von 240,38 € zu erstatten.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei;
im Übrigen trägt die Kosten der Erinnerung der Kläger.
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