19 F 251/04•Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2006-05-26, 19 F 251/04
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2006-05-26, 19 F 251/04
19 F 251/04Gericht erster Instanz26.05.2006
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 19 F 251/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-26
Aktenzeichen: 19 F 251/04
ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2006:0526.19F251.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Normen: §§ 1587 o BGB, 1408 Abs. 2 BGB
Leitsätze
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Tenor
Die am xxx vor dem Beamten des Standesamts Rheydt-Odenkirchen unter der Heiratsregisternummer xxx geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.
Der Versorgungsausgleich findet nicht statt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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