Amtsgericht Mönchengladbach, 2024-10-23, 31 M 1516/24

31 M 1516/24Gericht erster Instanz23.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 31 M 1516/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-10-23

Aktenzeichen: 31 M 1516/24

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2024:1023.31M1516.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Antrag des Gläubigers, gegen den Schuldner die Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft anzuordnen, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Gläubiger zur Last.

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