Amtsgericht Mönchengladbach, 2023-04-20, 15 VI 648/21

15 VI 648/21Gericht erster Instanz20.04.2023

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 15 VI 648/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-04-20

Aktenzeichen: 15 VI 648/21

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2023:0420.15VI648.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Rechtspflegerin

Tenor

sind auf Grund des Beschlusses des Nachlassgerichts S. vom 27.09.2022 von dem Antragsteller

4.142,99 EUR - viertausendeinhundertzweiundvierzig Euro und neunundneunzig Cent -

nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 30.09.2022 an den Antragsgegner zu erstatten.

Die Berechnung ist beigefügt bzw. bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.