Amtsgericht Mönchengladbach, 2022-02-09, 35 C 427/20

35 C 427/20Gericht erster Instanz09.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 35 C 427/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-09

Aktenzeichen: 35 C 427/20

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2022:0209.35C427.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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