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111 Ds - 600 Js 1387/21 - 127/21•Amtsgericht Mönchengladbach, 2021-09-30, 111 Ds - 600 Js 1387/21 - 127/21
111 Ds - 600 Js 1387/21 - 127/21Gericht erster Instanz30.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 111 Ds - 600 Js 1387/21 - 127/21
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2021:0930.111DS600JS1387.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Der Angeklagte ist des Betruges schuldig.
Der Angeklagte wird verwarnt.
Dem Angeklagten wird aufgegeben, innerhalb von zwei Monaten 20 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts Mönchengladbach abzuleisten.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 263 Abs. 1 StGB, §§ 1, 3 JGG
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