Amtsgericht Mönchengladbach, 2020-10-08, 49 Cs-110 Js 8953/19-163/20

49 Cs-110 Js 8953/19-163/20Gericht erster Instanz08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 49 Cs-110 Js 8953/19-163/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: 49 Cs-110 Js 8953/19-163/20

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:1008.49CS110JS8953.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Angeklagte wird wegen Beleidigung in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Euro 30,00 verurteilt.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 185, 194 StGB.

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