Amtsgericht Mönchengladbach, 2020-01-21, 36 C 308/19

36 C 308/19Gericht erster Instanz21.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 308/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 36 C 308/19

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2020:0121.36C308.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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