25 F 247/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-10-25, 25 F 247/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-10-25, 25 F 247/16
25 F 247/16Gericht erster Instanz25.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 25 F 247/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-25
Aktenzeichen: 25 F 247/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2019:1025.25F247.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet,
-
eine lesbare Kopie der Urkunde A5b zur Akte zu reichen;
-
zu A8: Faktoren anzugeben, aus denen sich der behauptete Wert von
80.000 € zum 21.06.2003 ergibt;
- Auskunft zu erteilen über den Verbleib des auf dem Konto der Y Bank,
Kto.-Nr. #####/####, am 31.8.2015 noch vorhandenen Guthabens in
Höhe von insgesamt 6.590.000 € (von dem er am 30.10.2015
3.000.000 €, am 11.11.2015 in drei weiteren Tranchen insgesamt
3.270.000 € auf sein Konto bei der MBank überwies und sich am
24.11.2015 320.000 € in bar auszahlen ließ) im Zeitraum von Januar
2016 bis zum 24. November 2016;
- die Auskunft zu EA5 bezüglich seines Gesellschaftsanteils an der
Gesellschaft zu belegen durch Vorlage des Jahresabschlusses für 2016;
- Zu EP 2 und EP 3: Auskunft über den Zeitpunkt der Valutierung der
Darlehen zu erteilen und den Zahlungsfluss zu belegen;
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussbeschluss vorbehalten.
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