70 OWi 366/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-01-24, 70 OWi 366/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2019-01-24, 70 OWi 366/16
70 OWi 366/16Gericht erster Instanz24.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 70 OWi 366/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-01-24
Aktenzeichen: 70 OWi 366/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2019:0124.70OWI366.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Ablehnungsantrag vom 23.01.2019 wird als unzulässig zurückgewiesen, da mit der Ablehnung erkennbar nur das Ziel verfolgt wird, die Entscheidung in diesem Verfahren hinauszuzögern (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO).
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