36 C 438/17•Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-11-28, 36 C 438/17
Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-11-28, 36 C 438/17
36 C 438/17Gericht erster Instanz28.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 438/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-28
Aktenzeichen: 36 C 438/17
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2018:1128.36C438.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, in der Wohnung WE-Nummer in dem dritten Obergeschoss des Hauses Gbleiche in N Teppichboden oder einen in der Trittschalldämmung gleichwertigen Bodenbelag mit einem Trittschallverbesserungsmaß von mindestens ∆Lw = 15 dB fachgerecht zu verlegen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Hiervon ausgenommen sind die Kosten, die durch die Anrufung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt entstanden sind. Diese Kosten trägt der Kläger vorab.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5 000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
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