15VI979-17•Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-02-05, 15VI979-17
Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-02-05, 15VI979-17
15VI979-17Gericht erster Instanz05.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 15VI979-17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-05
Aktenzeichen: 15VI979-17
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2018:0205.15VI979.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Nachlassgericht
Tenor
Die zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.
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