Amtsgericht Mönchengladbach, 2018-02-05, 15VI979-17

15VI979-17Gericht erster Instanz05.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 15VI979-17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-05

Aktenzeichen: 15VI979-17

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2018:0205.15VI979.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Nachlassgericht

Tenor

Die zur Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses bis zur Rechtskraft des Beschlusses zurückgestellt.

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