55 Ds 206/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2017-07-05, 55 Ds 206/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2017-07-05, 55 Ds 206/16
55 Ds 206/16Gericht erster Instanz05.07.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 55 Ds 206/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-07-05
Aktenzeichen: 55 Ds 206/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2017:0705.55DS206.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,00 Euro verurteilt.
Dem Verurteilten wird gestattet, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50,00 Euro abzuzahlen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 185 StGB
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