11 C 333/16•Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-11-02, 11 C 333/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-11-02, 11 C 333/16
11 C 333/16Gericht erster Instanz02.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 11 C 333/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-02
Aktenzeichen: 11 C 333/16
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2016:1102.11C333.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 00,00 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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