Amtsgericht Mönchengladbach, 2016-11-02, 11 C 333/16

11 C 333/16Gericht erster Instanz02.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 11 C 333/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-02

Aktenzeichen: 11 C 333/16

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2016:1102.11C333.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.2014 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 00,00 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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