Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-10-29, 3 C 2/15

3 C 2/15Gericht erster Instanz29.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 3 C 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-29

Aktenzeichen: 3 C 2/15

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:1029.3C2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Normen: § 667 BGB

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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