29 C 905/15•Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-10-08, 29 C 905/15
Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-10-08, 29 C 905/15
29 C 905/15Gericht erster Instanz08.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 29 C 905/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-08
Aktenzeichen: 29 C 905/15
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:1008.29C905.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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