Amtsgericht Mönchengladbach, 2014-03-20, 3 C 193/13

3 C 193/13Gericht erster Instanz20.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 3 C 193/13 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-20

Aktenzeichen: 3 C 193/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2014:0320.3C193.13.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 0000,00 EUR nebst Zinsen aus 0000,00 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 00.00.2013 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 000,00 EUR zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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