Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-09-25, 36 C 545/13

36 C 545/13Gericht erster Instanz25.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 545/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-25

Aktenzeichen: 36 C 545/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0925.36C545.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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