Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-02-25, 36 C 7/13

36 C 7/13Gericht erster Instanz25.02.2013

Regest

Vereinbaren Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen Zahlungsplan mit festen monatlichen Raten, kann eine zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr nur anteiligin dem bereits bezahlten Umfang zurückgefordert werden.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 7/13 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-25

Aktenzeichen: 36 C 7/13

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0225.36C7.13.00

Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Normen: BGB § 307 Abs. 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Variante

Leitsätze

Vereinbaren Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen Zahlungsplan mit festen monatlichen Raten, kann eine zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr nur anteiligin dem bereits bezahlten Umfang zurückgefordert werden.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 185,64 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 8. Februar 2013 zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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