36 C 7/13•Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-02-25, 36 C 7/13
Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-02-25, 36 C 7/13
36 C 7/13Gericht erster Instanz25.02.2013
Regest
Vereinbaren Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen Zahlungsplan mit festen monatlichen Raten, kann eine zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr nur anteiligin dem bereits bezahlten Umfang zurückgefordert werden.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 7/13 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-25
Aktenzeichen: 36 C 7/13
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0225.36C7.13.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: BGB § 307 Abs. 1, § 307 Abs. 2 Nr. 1, § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Variante
Leitsätze
Vereinbaren Darlehensnehmer und Darlehensgeber einen Zahlungsplan mit festen monatlichen Raten, kann eine zu Unrecht gezahlte Bearbeitungsgebühr nur anteiligin dem bereits bezahlten Umfang zurückgefordert werden.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 185,64 EUR zuzüglich jährlicher Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 8. Februar 2013 zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 57 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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