3 C 537/12•Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-01-09, 3 C 537/12
Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-01-09, 3 C 537/12
3 C 537/12Gericht erster Instanz09.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 3 C 537/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-09
Aktenzeichen: 3 C 537/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0109.3C537.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 390,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % aus 390,90 EUR seit dem 29.08.2008 bis zum 19.12.2012 und nebst weiterer Zinsen aus 390,90 Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 19.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 96,39 Euro Kosten vorgerichtliche Rechtsverfolgung nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 19.12.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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