39 F 232/10•Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-06-29, 39 F 232/10
Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-06-29, 39 F 232/10
39 F 232/10Gericht erster Instanz29.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 39 F 232/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-06-29
Aktenzeichen: 39 F 232/10
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0629.39F232.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin EUR 242.250,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses wird angeordnet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.