Amtsgericht Mönchengladbach, 2008-08-26, 5 C 260/08

5 C 260/08Gericht erster Instanz26.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 260/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-26

Aktenzeichen: 5 C 260/08

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2008:0826.5C260.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.302,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.043,77 Euro seit dem 09.02.2008 sowie aus 258,82 Euro seit dem 02.05.2008 sowie weitere 608,57 Euro zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizu-treibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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