Amtsgericht Mönchengladbach, 2006-02-24, 32 IN 26/06

32 IN 26/06Gericht erster Instanz24.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 32 IN 26/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-02-24

Aktenzeichen: 32 IN 26/06

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2006:0224.32IN26.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Insolvenzgericht

Tenor

wird der Eigenantrag der Schuldnerin zugelassen. Die Schuldnerin ist nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein der juristischen Person angenäherter rechtsfähiger Verband sui generis, der den Gläubigern als Schuldner gegenüber steht und gegen den geklagt und vollstreckt werden kann. Mit Bork (ZInsO 2005, 1067 ff.) ist das Gericht der Auffassung, dass sich hieraus auch die Insolvenzfähigkeit der Schuldnerin ergibt; gesetzlich stützt sie sich auf § 11 Abs. 1 InsO analog.

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