39 F 274/02•Amtsgericht Mönchengladbach, 2005-04-28, 39 F 274/02
Amtsgericht Mönchengladbach, 2005-04-28, 39 F 274/02
39 F 274/02Gericht erster Instanz28.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 39 F 274/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: 39 F 274/02
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2005:0428.39F274.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 260,00 EUR nebst 7,47 % Zinsen seit dem 20.08.2002 zu zahlen,
an den Kläger jeweils im Voraus einen monatlichen Unter-haltsbetrag in Höhe von 26,00 EUR ab dem 01.11.2002 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.