Amtsgericht Mönchengladbach, 2005-04-12, 5 C 153/04

5 C 153/04Gericht erster Instanz12.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 153/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-12

Aktenzeichen: 5 C 153/04

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2005:0412.5C153.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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