19 IK 3/99•Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-11-29, 19 IK 3/99
Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-11-29, 19 IK 3/99
19 IK 3/99Gericht erster Instanz29.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 19 IK 3/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-29
Aktenzeichen: 19 IK 3/99
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:1129.19IK3.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Rechtspfleger
Tenor
Auf Antrag des RSB-Treuhänders wird gemäß §§ 292 Abs. 1 Satz, 36 Abs. 4, Abs. 1 Satz 2 InsO der pfändbare Teil des laufenden Einkommens und des Weihnachtsgeldes des Schuldners für das Jahr 2003 nach § 850 a Nr. 4 ZPO auf
590,00 € festgesetzt.
Der darüber hinausgehende Antrag wird zurückgewiesen.
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