5 C 287/04•Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-08-10, 5 C 287/04
Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-08-10, 5 C 287/04
5 C 287/04Gericht erster Instanz10.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 287/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-10
Aktenzeichen: 5 C 287/04
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:0810.5C287.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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