13 Cs 343/03•Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-03-09, 13 Cs 343/03
Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-03-09, 13 Cs 343/03
13 Cs 343/03Gericht erster Instanz09.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 13 Cs 343/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-09
Aktenzeichen: 13 Cs 343/03
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:0309.13CS343.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Normen: §§ 222, 13 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Tötung kostenpflichtig zu ei-ner Geldstrafe von einhundertfünfzig (in Zahlen: 150) Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt.
Dem Angeklagten fallen auch die dem Nebenkläger .... entstandenen notwendigen Auslagen zur Last.
Angewendete Vorschriften: §§ 222, 13 StGB
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