19 IK 67/03•Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-02-04, 19 IK 67/03
Amtsgericht Mönchengladbach, 2004-02-04, 19 IK 67/03
19 IK 67/03Gericht erster Instanz04.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 19 IK 67/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: 19 IK 67/03
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2004:0204.19IK67.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: richter
Normen: § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO
Tenor
wird dem Schuldner die beantragte Restschuldbefreiung versagt.
Die Kosten des Verfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung trägt der Schuldner.
Gegenstandswert (§ 77 Abs. 3 BRAGO): EUR 5.169,08.
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