5 C 286/02•Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-04-29, 5 C 286/02
Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-04-29, 5 C 286/02
5 C 286/02Gericht erster Instanz29.04.2003
Regest
Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Internet-Nutzer und dem Betreiber eines Webdialers
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 286/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-29
Aktenzeichen: 5 C 286/02
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2003:0429.5C286.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Leitsätze
Zum Rechtsverhältnis zwischen dem Internet-Nutzer
und dem Betreiber eines Webdialers
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 200,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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