5 C 608/02•Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-02-20, 5 C 608/02
Amtsgericht Mönchengladbach, 2003-02-20, 5 C 608/02
5 C 608/02Gericht erster Instanz20.02.2003
Regest
Der Insolvenzverwalter darf die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle von der Vorlage des Originals des Vollstrek-kungstitels abhängig machen.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 608/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-20
Aktenzeichen: 5 C 608/02
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2003:0220.5C608.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Leitsätze
Der Insolvenzverwalter darf die Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle von der Vorlage des Originals des Vollstrek-kungstitels abhängig machen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 250,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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