35 C 178/01•Amtsgericht Mönchengladbach, 2001-10-31, 35 C 178/01
Amtsgericht Mönchengladbach, 2001-10-31, 35 C 178/01
35 C 178/01Gericht erster Instanz31.10.2001
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Mönchengladbach — 35 C 178/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-31
Aktenzeichen: 35 C 178/01
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2001:1031.35C178.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Landgericht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.953,06 DM nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 seit dem 22.05.2001 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 13.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Volksbank erbracht werden.
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