Amtsgericht Meschede, 2017-01-12, 4 XIV (B) 2/17

4 XIV (B) 2/17Gericht erster Instanz12.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Meschede — 4 XIV (B) 2/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-01-12

Aktenzeichen: 4 XIV (B) 2/17

ECLI: ECLI:DE:AGMES:2017:0112.4XIV.B2.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.

Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).

Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 26.03.2017 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.

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