4 XIV (B) 2/16•Amtsgericht Meschede, 2016-01-14, 4 XIV (B) 2/16
Amtsgericht Meschede, 2016-01-14, 4 XIV (B) 2/16
4 XIV (B) 2/16Gericht erster Instanz14.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Meschede — 4 XIV (B) 2/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-14
Aktenzeichen: 4 XIV (B) 2/16
ECLI: ECLI:DE:AGMES:2016:0114.4XIV.B2.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung für Abschiebehaftsachen
Tenor
Gegen den Betroffenen wird gemäß §§ 415, 427 FamFG, 62 Abs. 3 AufenthG die Sicherungshaft angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 10.03.2016 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.