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11 C 109/21•Amtsgericht Velbert, 2023-06-15, 11 C 109/21
11 C 109/21Gericht erster Instanz15.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-15
Aktenzeichen: 11 C 109/21
ECLI: ECLI:DE:AGME4:2023:0615.11C109.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 550,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlich entstandene Rechtsanwaltsgebühren der Rechtsanwälte M, Q-str., N, in Höhe von 143,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2021 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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