Amtsgericht Velbert, 2017-07-04, 11 C 37/16

11 C 37/16Gericht erster Instanz04.07.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Velbert — 11 C 37/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-07-04

Aktenzeichen: 11 C 37/16

ECLI: ECLI:DE:AGME4:2017:0704.11C37.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.652,85€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.12.2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.12.2015 freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 9% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 91%.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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