Amtsgericht Velbert, 2003-02-25, 17 C 524/02

17 C 524/02Gericht erster Instanz25.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Velbert — 17 C 524/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-25

Aktenzeichen: 17 C 524/02

ECLI: ECLI:DE:AGME4:2003:0225.17C524.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages, sofern nicht die Beklagten ihrerseits in dieser Höhe Sicherheit leisten.

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