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8 C 373/20•Amtsgericht Ratingen, 2021-05-12, 8 C 373/20
8 C 373/20Gericht erster Instanz12.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 8 C 373/20
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2021:0512.8C373.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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