5 F 39/13•Amtsgericht Ratingen, 2014-07-01, 5 F 39/13
Amtsgericht Ratingen, 2014-07-01, 5 F 39/13
5 F 39/13Gericht erster Instanz01.07.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ratingen — 5 F 39/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-07-01
Aktenzeichen: 5 F 39/13
ECLI: ECLI:DE:AGME3:2014:0701.5F39.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Familienabteilung
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Zahlung von Unterhalt ab Rechtskraft der Ehescheidung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Verfahrenswert: 3516 EUR (293 EUR × 12)
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