Amtsgericht Ratingen, 2011-03-08, 5 F 320/10

5 F 320/10Gericht erster Instanz08.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ratingen — 5 F 320/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-08

Aktenzeichen: 5 F 320/10

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2011:0308.5F320.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab Dezember 2010 folgenden monatlichen Unterhalt zu zahlen:

Für das am 00.00.0000 geborene Kind M Kindesunterhalt in Höhe von 590 € (682 € abzüglich 92 € Kindergeldanteil),

Für das am 00.00.0000 geborene Kind U 590 € (682 € abzüglich 92 € Kindergeldanteil).

Für das am 00.00.0000 geborene Kind K N 488 € (583 € abzüglich 95 € Kindergeldanteil),

sowie für die Antragstellerin selbst:

2.115 €;

Ferner einen Unterhaltsrückstand auf den Kindes- und Trennungsunterhalt in der Zeit von Januar 2010 bis November 2010 in Höhe von 4.653,00 €.

Im Übrigen werden die Anträge auf Zahlung von Unterhalt zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

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