Amtsgericht Langenfeld, 2024-11-21, 13 C 44/23

13 C 44/23Gericht erster Instanz21.11.2024

Regest

Ein Insolvenzschuldner, der kein Pfändungsschutzkonto führt, kann vom Insolvenzverwalter Freigabe von Beträgen vom Konto verlangen, die der Sicherung des Existenzminimums dienen.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Langenfeld — 13 C 44/23 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-21

Aktenzeichen: 13 C 44/23

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2024:1121.13C44.23.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 13. Zivilgericht

Normen: BGB § 242; InsO § 35, § 36, § 80; ZPO § 765a

Leitsätze

Ein Insolvenzschuldner, der kein Pfändungsschutzkonto führt, kann vom Insolvenzverwalter Freigabe von Beträgen vom Konto verlangen, die der Sicherung des Existenzminimums dienen.

Tenor

hat das Amtsgericht Langenfeld (Rhld.) auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2024 durch die Richterin am Amtsgericht U

für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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