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15 Ds-71 Js 954/19-515/21•Amtsgericht Langenfeld, 2022-05-30, 15 Ds-71 Js 954/19-515/21
15 Ds-71 Js 954/19-515/21Gericht erster Instanz30.05.2022
Zur Strafzumessung bei wiederholter sexueller Belästigung
Entscheidungsdatum: 2022-05-30
Aktenzeichen: 15 Ds-71 Js 954/19-515/21
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2022:0530.15DS71JS954.19.51.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Strafabteilung
Normen: StGB § 184i Abs. 1 und 3; StGB § 53
Zur Strafzumessung bei wiederholter sexueller Belästigung
In der Strafsachegegen Herr F. C., geboren am xx.xx.1943 in L, Betreiber Reitstall, deutscher Staatsangehöriger, geschieden, wohnhaft P.- Weg xxx, xxxxx I., Verteidiger: Rechtsanwalt N. N. , H.- Straße xx, xxxxx X,wegen sexueller Belästigung
hat das Amtsgericht Langenfeldaufgrund der Hauptverhandlung vom 30.05.2022,an der teilgenommen haben:Richterin am Amtsgericht L. als RichterinDr. T. als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft DüsseldorfRechtsanwalt N. aus Xals Verteidiger des Angeklagten F. C.Justizhauptsekretärin T. als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen sexueller Belästigung in 17 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der eigenen notwendigen Auslagen.
Vergehen strafbar gemäß §§184 i Abs.1 und 3, 53 StGB.
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